Allgemeine Geschäftsbedingungen der VAROTEC Kennzeichnungstechnik GmbH

 

  1. Allgemeines

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Angebote der Varotec Kennzeichnungstechnik GmbH (im Folgenden auch Varotec GmbH genannt). Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der Varotec GmbH schriftlich bestätigt wurden.

 

  1. Angebot – Vertragsabschluss – Vertragsinhalt

Angebote sind, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind, freibleibend. Verbindlichen Angebote müssen durch den Besteller binnen angemessener Frist angenommen werden. Mündliche oder schriftliche Bestellungen gelten als angenommen mit Erstellung der schriftlichen Auftragsbestätigung oder Auslieferung der bestellten Ware innerhalb angemessener Frist.

Die zu den Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben. Leistungs- und sonstige Eigenschaftsbeschreibungen sowie sonstige Informationen über unsere Produkte und Leistungen sind nur annährend, soweit nicht schriftlich spezifiziert in den Vertrag eingeschlossen. Angaben in technischen Unterlagen und Prospekten stellen keine Garantieerklärungen

dar. Wir behalten uns Abweichungen im Hinblick auf ständige Fortentwicklung und Verbesserung unserer Produkte vor: der Besteller darf diese Dritten nicht zugänglich machen.

 

  1. Leistungsumfang

Der Kunde erwirbt von Varotec GmbH die in der Rechnung aufgeführten Systeme, bzw. Zubehör u. Verbrauchsmaterialien zu den folgenden Bedingungen. Die Rechnung ist Bestandteil dieses Vertrages.

 

  1. Installation / Aufstellung

Für jede Art von Aufstellung und Montage gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist folgende Bestimmungen:

 

Der Besteller hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen:

Hilfskräfte wie Schlosser und Elektriker sowie sonstige Facharbeiter mit den von diesen benötigten Werkzeug in der erforderlichen Zahl.

Alle erforderlichen Anschlüsse bis zur Montagestelle sowie weitere erforderliche Bedarfsgegenstände. Verzögert sich die Aufstellung, Installation oder Inbetriebnahme ohne verschulden des Lieferers

so hat der Besteller in angemessenen Umfang die Kosten für Wartezeit und weitere erforderliche Reisen der Aufsteller oder des Montagepersonals zu tragen.

Den Aufsteller oder dem Montagepersonal ist vom Besteller die Arbeitszeit nach besten Wissen zu bescheinigen und nach Beendigung der Arbeiten das Abnahmeprotokoll auszuhändigen.

Der Lieferer haftet nicht für die Arbeiten seiner Aufsteller oder des Montage- und Servicepersonalsund sonstige Erfüllungsgehilfen, soweit die Arbeiten nicht mit der Lieferung und der Aufstellung

oder Montage zusammenhängen oder soweit dieselben vom Besteller veranlasst sind. Falls der Lieferer die Aufstellung oder Installation gegen Einzelberechnung übernommen hat, gilt

noch folgendes: Der Besteller vergütet dem Lieferer die bei Auftragserteilung vereinbarten Verrechnungssätze für Arbeitszeit und Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, für Arbeiten unter erschwerten Umständen sowie für Planung und Überwachung.

 

  1. Preise, Verpackung und Versand

(1) Unsere Preise sind grundsätzlich die auf unserer Angebot zur Zeit der Bestellung genannten Preise. Preiskorrekturen von Tippfehlern oder Kalkulationsirrtümern behalten wir uns vor. Unsere Preise gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ab Versandstätte ausschließlich die zu dem Zeitpunkt gültige Mst. sowie. Verpackungs- und Versandkosten. Verpackungs- und Versandkosten trägt der Kunde. Die angegebenen Preise können im Ausnahmefall im selben Maße wie etwaige Preissteigerungen seitens unserer Lieferanten erhöht werden.

(2) Verpackungen werden Eigentum des Kunden und von Varotec GmbH Bad Lippspringe berechnet. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.

(3) Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bestellers. Dies gilt auch dann, wenn Varotec GmbH Bad Lippspringe die Transportkosten übernommen hat.

(4) Ist die Verpackung beschädigt, muss der Besteller unverzüglich das Transportunternehmen benachrichtigen.

(5) Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, der Besteller weist nach, dass die Teillieferung wirtschaftlich für ihn nicht von Interesse ist. Teillieferungen werden jeweils für sich berechnet und einzeln zur Zahlung fällig. Anzahlungen werden auf die einzelnen Lieferungen des Gesamtgeschäftes anteilig verrechnet.

 

  1. Gefahrenübergang und Gewährleistung

(1) Holt der Kunde die Ware in den Räumlichkeiten der Varotec GmbH Bad Lippspringe ab, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung auf den Kunden über. Ansonsten geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.

(2) Die Gewährleistung beginnt mit der Ablieferung der Ware. Offensichtliche Mängel der Ware oder Leistung der Varotec GmbH Bad Lippspringe müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich vorgebracht werden. Nachweislich verborgene Mängel müssen nach ihrer Entdeckung innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich angezeigt werden. Werden Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als genehmigt. Damit erlöschen die entsprechenden Gewährleistungsrechte des Kunden.

(3) Schlägt die Durchführung von Gewährleistungsmaßnahmen innerhalb angemessener Zeit fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. Gewährleistungsarbeiten werden, soweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, innerhalb der üblichen Arbeitszeit durchgeführt.

(4) Für Mängel, die durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung bzw. außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen, trifft die Varotec GmbH keine Gewährleistungspflicht.

(5) Werden Reparaturen oder Veränderungen vom Kunden oder von dritter Seite ohne schriftliche Einwilligung der Varotec GmbH Bad Lippspringe am Liefergegenstand vorgenommen, so erlischt jede Gewährleistung. Satz 1 gilt nicht, wenn der Kunde unzweifelhaft nachweist, dass die in Rede stehenden Mängel nicht durch die von ihm oder dem Dritten durchgeführten Änderungen verursacht wurden.

(6) Konstruktions- und Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich ver- oder geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

 

  1. Haftungsbeschränkungen

(1) Die folgenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen, sowie für Personenschäden.

(2) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit oder Verzug der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sowohl gegen die Varotec Kennzeichnungstechnik Bad Lippspringe GmbH als auch deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen werden der Höhe nach auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt die Varotec Kennzeichnungstechnik GmbH bei Vertragsabschluß vernünftigerweise rechnen musste, jedoch höchstens bis zum zehnfachen Betrag des Auftragswertes. Der Kunde ist für die Sorgfalt seiner Systeme selbst verantwortlich. Eine Haftung für eventuelle Schäden ist ausgeschlossen soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen von der Varotec GmbH verursacht wurde oder auf dem Fehlen von durch die  Varotec Kennzeichnungstechnik GmbH zugesicherten Eigenschaften beruht.

(3) Varotec Kennzeichnungstechnik GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Fehlbenutzung der Systeme oder mangelnde regelmäßige Wartung entstanden sind.

(4) Varotec Kennzeichnungstechnik GmbH haftet auch nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg und Schäden aus Ansprüchen Dritter, die sich nicht aus den Vertragsbeziehungen ergeben.

 

  1. Zahlung bei Kauf und Wartung

(1) Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit Abzug von 2 % Skonto oder binnen 30 Tage ab Rechnungsdatum netto Kasse frei unserer Zahlstelle zu zahlen. Service- und Reparaturrechnungen sind binnen 10 Tage ohne Abzug fällig.

(2) Schecks oder Lastschriften werden nur erfüllungshalber angenommen und können jederzeit zurückgegeben werden. In jedem Fall gelten Scheck- und Lastschrifthergaben erst nach Einlösung als Zahlung.

(3) Bei Zahlungsverzug ist die Varotec GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß Diskontsatzüberleitungsgesetz, mindestens jedoch 6% p.a. zu berechnen.

(4) Die Aufrechnung ist außer bei von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen nicht zulässig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche von der Varotec GmbH gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ihr Eigentum. Dies gilt auch für bedingte Forderungen. Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum von Varotec GmbH stehenden Waren sind vom Kunden unverzüglich aufzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehende Kosten für eine Drittwiderspruchsklage oder Kosten für eine außerprozessuale Freigabe trägt der Kunde. Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits sicherungshalber in vollem Umfang an die Varotec GmbH ab. Wir ermächtigen den Käufer/Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung und in seinem eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer/Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

 

  1. Rücktritt

(1) Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder unsere Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und dem Käufer eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Varotec GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

  1. Datenschutz

(1) Der Kunde ermächtigt die Varotec GmbH und ist damit einverstanden, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

(2) Die Varotec GmbH speichert und verwendet die persönlichen Daten des Kunden zur Abwicklung der Aufträge und eventueller Reklamationen. Die e-Mail-Adresse des Kunden nutzt die Varotec GmbH nur für Informations-Schreiben zu den Aufträgen und für eigene Produktinformationen per e-Mail. Teilt der Kunde der Varotec GmbH seine e-Mail-Adresse mit, so tut er dies, um sein Einverständnis zum Empfang solcher Informationen per e-Mail zu erteilen. Dies kann jederzeit widerrufen werden.

(3) Die Varotec GmbH gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Linzenzgeber, die zum Zweck des Nachweises der ordnungsgemäßen Lizenzierung

von Software auf Informationen über die Käufer der Software bestehen.

(4) Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.

 

  1. Schlussbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien mit Ausnahme der besonderen Lizenzbestimmungen. Sonstige Vereinbarungen oder Willenserklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.

(2) Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen sowie ausschließlicher Gerichtstand, auch für Klagen im Urkunden- und Wechselprozesses ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für beide Teile und für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung: Bad Lippspringe

(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts.

(4) Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

 

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